Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (§ 5 Baugesetzbuch) als vorbereitender Bauleitplan legt die zukünftige Flächennutzung des gesamten Gemeindegebietes für einen Zeitraum von 10-15 Jahren fest. Grundlage hierfür ist einerseits eine eingehende Bestandsaufnahme der vorhandenen Siedlungsstruktur und der sozialen, demographischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, andererseits deren prognostizierte Weiterentwicklung für die Geltungsdauer des fortzuschreibenden Flächennutzungsplans.

Insbesondere in den eher ländlichen Gebieten stellt der demographische Wandel mit seiner zurückgehenden und zugleich älter werdenden Bevölkerung, dem zunehmenden Gebäudeleerstand sowie der Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Versorgungsinfrastruktur neue Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung und damit auch an die Flächennutzungsplanung. Hinzu kommen neue Flächenansprüche durch Wind- und Solarparks, für die landschaftsverträgliche Lösungen gefunden werden müssen. Diesen Anforderungen stellen wir uns bei den von unserem Büro erarbeiteten Flächennutzungsplänen. Wachsende Bedeutung erhält dabei auch die Einbeziehung der Bevölkerung durch die Einrichtung von Arbeitskreisen und die Durchführung themenbezogener Workshops. Hier können wir unsere langjährigen Erfahrungen in Moderation und Mediation einbringen.

 

 

 

Flächennutzungsplan

Neben den Standardleistungen bieten wir als weitere zusätzliche und ergänzende Leistungen an:

  • Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch
  • Erstellung des Umweltberichtes gemäß § 2a Baugesetzbuch
  • Standortgutachten zu Windkraftanlagen
  • Durchführung von Arbeitskreisen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Einzelgutachten zur Entwicklung von Ortsteilen (Dorfentwicklungsplan)
  • Erhebungen zum Gebäudeleerstand (Leerstandskataster)

u.a.m.

 

Ausgewählte Referenzprojekte

Wir stellen Ihnen eine Auswahl unserer aktuellen Referenzprojekte vor. [mehr..]

 

 

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