B-Plan Homberg (Efze) Nr. 51 „Mühlhäuser Feld“ für den Hessentag

Für den Hessentag wurde eine zeitlich befristete Nutzung als Sondergebiet Hessentag bis zum Ende des Hessentags festgelegt. Als Folgenutzung wurde ein allgemeines Wohnbaugebiet festgesetzt.
Im Auftrag der Kreisstadt Homberg (Efze)

Der Hessentag ist das älteste und größte Landesfest in Deutschland. Er wurde im Jahr 2008 in der Kreisstadt Homberg (Efze) durchgeführt. Das hierfür vorgesehene Ausstellungsgelände musste für diesen Anlass mit baulichen Anlagen überstellt werden. Unser Büro wurde beauftragt, hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Der hierfür erarbeitete Bebauungsplan Nr. 51 „Mühlhäuser Feld“ musste berücksichtigen, dass nach Beendigung des Hessentages eine Nachfolgenutzung gewährleistet blieb. Hierzu wurde auf den damals noch neuen § 9 Abs. 2 des Baugesetzbuches zurückgegriffen, der eine zeitliche befristete Nutzung der Flächen für den Hessentag (Sondergebiet „Hessentag“) und eine nachfolgende Nutzung als landwirtschaftliche Fläche sowie als neues Wohngebiet ermöglichte. Im neuen Wohngebiet konnten so ca. 50 neue Baugrundstücke erschlossen werden.

 

Bebauungsplan

 

 

 

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