B-Plan Nr. 2A „Ferienhausgebiet Oberaula“ in Hausen

Ausweisung eines Besonderen Wohngebietes im ehemaligen Ferienpark Hausen Im Auftrag der Gemeinde Oberaula (Schwalm-Eder-Kreis)

Der in den 1970er Jahren geplante Ferienpark in Hausen (Gemeinde Oberaula) mit fast 100 Ferienhäusern wird immer weniger touristisch genutzt. Dadurch kommt es zu einem zunehmenden Leerstand der Ferienhäuser. Eine von den Eigentümern gewünschte Wohnnutzung, die den Gebäudebestand langfristig sichern würde, war bisher nicht möglich, da diese den Vorgaben des Bebauungsplans mit seiner Ausweisung als Sondergebiet widersprach. Wir haben uns, zusammen mit der Gemeinde, für eine nicht ganz alltägliche Lösung, nämlich die Änderung des Bebauungsplans mit der Ausweisung eines Besonderen Wohngebietes nach § 4a Baunutzungsverordnung entschieden und den Bebauungsplan so zur Rechtskraft gebracht. Diese Ausweisung ermöglicht das rechtlich abgesicherte Nebeneinander von Wohn- und Ferienhausnutzung.

 

Bebauungsplan

 

 

 

zurück

Seitenanfang