Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula
Bebauungsplan Nr. 7 „Kirschgärten“ – 1. Änderung
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberaula (Schwalm-Eder-Kreis) hat den Entwurf des o.g. Bauleitplans mit Begründung sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage findet vom 27. April 2017 bis einschließlich 29. Mai 2017 im Rathaus der Gemeinde Oberaula statt.
Das Bauleitplanverfahren findet gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren statt. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.
Nachfolgend sind die Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aufgeführt.
Dieses Beteiligungsverfahren endet am 29. Mai 2017.
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Bebauungsplan mit Begründung