B-Plan zur Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes in Homberg (Efze)

B-Plan Nr. 21, Größe 23 ha (2007) und 8 ha (2008)
Im Auftrag der Kreisstadt Homberg (Efze)

Der Bebauungsplan Nr. 21 der Kreisstadt Homberg (Efze) aus den 1970er Jahren umfasst die großen Industrie- und Gewerbeflächen im Süden der Stadt. Zur Erweiterung dieses Gebietes wurde unser Büro mit der 8. und 17. Änderung des Bebauungsplans beauftragt. Damit sollten ca. 30 ha zusätzliche Industrie- und Gewerbeflächen erschlossen werden, um den Bedarf auch flächenintensiver Betriebe (z.B. Logistikunternehmen) bedienen zu können. Im Vordergrund stand die Bewältigung von Problemen des Immissionsschutzes. Neben zu erwartenden zusätzlichen Lärmemissionen durch LKW-Verkehr und gewerblichen bzw. industriellen Anlagen muss das sonstige Emissionsverhalten von Industriebetrieben berücksichtigt werden. Hierzu wurde auf der Grundlage des Runderlasses des Nordrhein-Westfälischen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz das Industriegebiet in Zonen unterschiedlicher Abstandklassen mit unterschiedlich zugelassenen Industrieanlagen unterteilt. Weiterhin wurden Lärmemissionskontingente innerhalb des Industriegebietes verteilt. Naturschutzfachlich mussten vor allem Probleme des Artenschutzes bewältigt werden. Hierzu wurden von uns eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Kartierung der Amphibienfauna durchgeführt.

 

Bebauungsplan

 

 

 

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