Dr. Ing.
Margit Kahlert
Dipl. Ing.
Rüdiger Braun
Marktgasse 10
D-37213
Witzenhausen
Telefon:
05542 - 71321
Mediation im öffentlichen Bereich
Trotz frühzeitiger Einbindung von Bürgerinnen in die Planung von Windenergiestandorten in der kommunalen Bauleitplanung oder im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren können Interessenskonflikte auftreten, die im Rahmen der rechtlichen Verfahren nicht in Einklang zu bringen sind. Für eine umfassende Bürgerbeteiligung und zur Unterstützung der Kommune kann daher eine prozessbegleitende Mediation durchgeführt werden. Die Bürger können sich aktiv beteiligen, alle Interessen werden gehört und gleichwertig gewürdigt. Die Kommunikation fördert das gegenseitige Verständnis, man lernt sich kennen und akzeptieren. Dabei erfolgt zusätzlich eine Versachlichung durch konkrete Informationen und gezielte Pressearbeit. Die MediatorIn leitet allparteilich die Kommunikation, spiegelt und visualisiert das Gesagte.
Schritte:
Vorgespäche mit Auftraggeber und allen Beteiligten - sich den Auftrag von allen holen
Gemeinsame Informationsbasis herstellen - Gutachten, Fachbehörden hören
Klärungspunkte sammeln
Bearbeitung von Zielkonflikten - Interessen, Bedürfnisse hören
Lösungssuche - winwin
Konsensuale Vereinbarung / Empfehlung unterschreiben
Vorstellen der Ergebnisse - Bürgerversammlung, kommunale Gremien
Bei Fragen zum Mediationsverfahren melden Sie sich bitte gerne bei Frau Dr. Margit Kahlert.
Wir bieten Ihnen Mediation an bei:
- Bürgerbeteiligung und Mediation bei der Planung von Windparks und andere EE - prozessbegleitend
- Organisation und Moderation von Bürgerversammlungen
- Durchführung von Bürgerversammlungen mit word-cafe u.a. - Meinungsbild abfragen.
Durchführung einer Mediation im Rahmen eines Beteiligungsprozesses zur Windkraftnutzung
Beteiligte der Mediation waren u.a. Behördenvertreter, Bürgerinitiativen, Gutachter und Vertreter der Nachbargemeinden.
Das Ziel war es, einen offenen Raum für Kommunikation zu schaffen, in dem möglichst alle Klärungspunkte und Anregungen aufgenommen werden konnten. Die Ergebnisse sollten in die anschließenden Genehmigungsverfahren (Regionalplan, BimSch-Antrag, Bauleitplanung) implementiert werden.
Des Weiteren sollte die Transparenz des Planungsverfahrens für die Bürger erhöht und ein Gestaltungsspielraum für alle Beteiligten konsensual ermittelt werden.