Renaturierung der Ems als Ausgleichsmaßnahme im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung L 3220

Im Auftrag des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Kassel

Die wenige Kilometer unterhalb der Stadt Felsberg in die Eder einmündende Ems verläuft im größten Teil des Plangebietes innerhalb der Aue der Eder. Sie kann in diesem Abschnitt gemäß der Typisierung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als „Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromauen“ (Gewässertyp 19) klassifiziert werden. Im Rahmen der geplanten Renaturierung sollen die für Fließgewässer dieses Typs charakteristischen Strukturmerkmale möglichst weitgehend wieder hergestellt werden. Auf Grund der auch in Zukunft weiterhin bestehenden Restriktionen, insbesondere der zumeist intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Aue, kann jedoch ein wesentliches morphologisches Merkmal der „Niederungsfließgewässer“ - die zumeist geringe Einschnittstiefe - nicht durch eine Anhebung der derzeit tief eingeschnittenen Gewässersohle erreicht werden, da eine ackerbauliche Nutzung der Flächen dann nicht mehr möglich wäre. Um dennoch die charakteristische Auendynamik des Niederungsgewässers zumindest in Teilbereichen reaktivieren zu können, bietet sich somit eine Verknüpfung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen „Kompensation durch Renaturierung“ und der wasserwirtschaftlichen Zielsetzung „Ausgleich des Verlustes an Retentionsraum“ an. Die daraus resultierende Planung einer tiefer gelegten Sekundäraue durch Bodenabtrag an verschiedenen Fließabschnitten der Ems führt zum einen zu einer erheblichen ökologischen Aufwertung des Gewässers, zum anderen kann eine – bedingt durch die unterschiedliche Lage der einzelnen Teil-Retentionsräume - differenzierte Retentionswirkung sowohl für die Eder als auch die Ems erreicht werden

 

Ems

 

 

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