Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (§ 8 Baugesetzbuch) konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans durch Ausweisung von Baugebieten mit verbindlichen Textlichen Festsetzungen. Ob Reine, Allgemeine oder Besondere Wohngebiete, Mischgebiete, Industrie- und Gewerbegebiete oder Sondergebiete vielfältiger Zweckbestimmungen – wir haben langjährige Erfahrung in der Ausweisung fast sämtlicher Baugebietstypen. Unsere Bebauungspläne berücksichtigen die neuesten gesetzlichen Grundlagen aus dem Baurecht, dem Immissionsschutzrecht, dem Umweltrecht etc. Für die erfolgreiche Durchführung der Bauleitplanung Ihrer Gemeinde oder Stadt bringen wir unsere Erfahrungen und unsere guten Kontakte zu den Behörden ein. In den Arbeitskreisen und Besprechungen werden die Interessen aller Beteiligten integriert und Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange getroffen. Da wir alle notwendigen Fachgutachten und umweltrelevanten Planungen organisieren und koordinieren, hat sich mit vielen Städten und Gemeinden eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt.

Besondere Aktualität kommt derzeit der Ausweisung von Flächen zur regenerativen Energiegewinnung zu. Durch die Bauleitplanung können die Gemeinden die zumeist sehr flächen- und raumbedeutsamen Vorhaben hinsichtlich ihrer Lage und ihres Umfangs mit steuern, durch die Textlichen Festsetzungen können Beeinträchtigungen ihrer Einwohner und der Landschaft verhindert oder minimiert werden.
Vielfältige Bebauungspläne zur Windkraftnutzung, zur Biomassenutzung und zur Photovoltaiknutzung – zumeist durch Festsetzung von Sondergebieten – wurden in den letzten Jahren durch unser Büro erstellt. Besonderes Augenmerk gilt hier Fragen des Immissionsschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes, für die wir in Zusammenarbeit mit weiteren Fachbüros zusätzliche Gutachten anbieten, z.B. zu Lärmauswirkungen, zur FFH-Verträglichkeit, zu Auswirkungen auf bestimmte Tierarten wie Avifauna, Fledermäuse oder Amphibien.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Vorhaben und Erschließungsplan

Zur Umsetzung konkreter Projekte durch private Investoren ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan (§ 12 Baugesetzbuch) oftmals das geeignete Planungsinstrument. Er bietet größere planerische Freiheiten, da er nicht so stark an die Baunutzungsverordnung gebunden ist.

 

 

Bebauungspläne

Neben den Standardleistungen bieten wir als weitere zusätzliche und ergänzende Leistungen an:

  • Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch
  • Erstellung des Umweltberichtes gemäß § 2a Baugesetzbuch
  • Durchführung von Arbeitskreisen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erforderliche Gutachten in Zusammenarbeit mit anderen Fachbüros

u.a.m.


Ausgewählte Referenzprojekte

Wir stellen Ihnen eine Auswahl unserer aktuellen Referenzprojekte vor. [mehr..]


 

 

 

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