Umweltbaubegleitung (UBB)

Seit Einführung des Umweltschadensgesetzes 2007 finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen z.B. zum Bau von Verkehrswegen, oder Windparks zunehmend Auflagen, die eine Umweltbaubegleitung (UBB) bzw. eine bodenkundliche und ökologsiche Baubegleitung, fordern.

ÖffentlichkeitsarbeitDas Ziel der Umweltbaubegleitung ist die Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, die Einhaltung der naturschutzfachlichen Vorgaben sowie die Vermeidung von Umweltschäden und der dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen.

Die Umweltbaubegleitung umfasst alle Umweltbereiche, so auch die ökologische Baubegleitung und die Bodenbaubegleitung. Weiterhin kontrolliert die UBB den Umgang mit schädlichen Stoffen, den Grundwasserschutz in Trinkwasserschutzgebieten, den Schutz der Oberflächengewässer wie auch die Nachweispflichten der ausführenden Bauunternehmen und Labore. Sie verfolgt übergeordnet den Bauablauf, koordiniert die Abstimmungen mit den Umwelt- und Genehmigungsbehörden, holt noch notwendige Genehmigungen z.B. Einleitungsgenehmigungen in Gewässer u.a. ein. Dabei zieht sie bei Bedarf auch andere Fachgutachter mit ein. Alle an die Behörden übermittelten Daten werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.



 

 

zurück

Ökologische Baubegleitung
Bodenkundliche Baubegleitung
Umweltbaubegleitung zum Gewässer- und Immissionsschutz