FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung für Natura-2000-Gebiete

Zu allen Projekten, für die eine Bauleitplanung oder ein Genehmigungsantrag mit LBP zu erstellen ist, muss nach § 34 BNatSchG die FFH-Verträglichkeit für angrenzende FFH-Gebiete überprüft werden. Hierzu erfolgt zunächst eine FFH-Vorprüfung. Können erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Schutzziele der Natura-2000-Verordnung für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet oder Vogelschutzgebiet nicht ausgeschlossen werden, wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung mit ausführlichen Untersuchungen durchgeführt. Falls tatsächlich Beeinträchtigungen erfolgen muss durch geeignete Maßnahmen die Kohärenz des Gebietes sichergestellt werden (Ausnahmeprüfung).

Auch hierzu legt der Vorhabensträger ein Gutachten sowie einen Ergebnisbogen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung vor.

 

Umweltprüfung

Wesentliche Inhalte der FFH-Vorprüfung und der Artenschutzprüfung sind:

  • Durchführung und Koordination der notwendigen floristischen und faunistischen Gutachten.
  • Absprachen mit Fachbehörden und Gutachtern.
  • Bewertung der Eingriffe, Vorschläge für Vermeidungsmaßnahmen
  • Durchführung einer sich eventuell anschließenden FFH-Ausnahme- prüfung und Ersatzplanung zum Erhalt der Kohärenz des FFH- Gebietes.

 

Ausgewählte Referenzprojekte

Wir stellen Ihnen eine Auswahl unserer aktuellen Referenzprojekte vor. [mehr..]

 

 

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