Umweltverträglichkeits- Vorprüfung oder -Prüfung

Je nach Größe des Bauvorhabens muss nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) eine allgemeine oder standortbezogene UVPG-Vorprüfung nach § 3c oder auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung von der zuständigen Fachbehörde durchgeführt werden.

Die UVP-Vorprüfung erfolgt unter Berücksichtigung von Kriterien, die in der Anlage 2 zum UVPG zusammengefasst sind. Hierzu zählen die Merkmale des Vorhabens, der Standort des Vorhabens sowie die Merkmale der möglichen Auswirkungen. Im Rahmen dieser als Screening bezeichneten Vorprüfung kann zusätzlich ein Besprechungstermin bei der genehmigenden Behörde mit dem Investor, Vertretern der Naturschutzbehörden und ggf. einem Landschaftsplaner als Berater des Antragstellers stattfinden. Erfahrungsgemäß ist es für den Antragsteller von Vorteil, den Screening-Termin fachlich detailliert vorzubereiten. Dies betrifft insbesondere die möglichen Konfliktpunkte, die zu einer UVP-Pflicht führen können (z. B. mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Vogelwelt).

Bei Feststellung einer UVP-Pflicht, die z.B. bei Windfarmen mit mehr als 20 WEA zwingend durchzuführen ist, lädt die Genehmigungsbehörde die Träger öffentlicher Belange - u. a. zuständige Naturschutzbehörden, Verbände - zu einem sog. “Scoping”-Termin ein (gem. § 5 UVPG), in dem der Untersuchungsrahmen abgestimmt wird. Der Vorhabensträger legt dann eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung als unselbständigenTeil des bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags vor. Die UVP erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Abstimmung des Untersuchungsumfangs mit den Behörden und Verbänden (Screening und Scoping-Termin)
  • Durchführung und/oder Koordination der notwendigen Bestandsaufnahmen, floristischen und faunistischen Kartierungen und sonstigen Fachgutachten (Immissionsprognose nach TA Luft, Schallprognose, Geruchsprognose, Sichtfeldanalysen, Fotomontage u.a.)
  • Umweltrechtliche Prüfungen (FFH-VP, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
  • Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch die prognostizierten Wirkfaktoren
  • Darstellung der Ergebnisse im behördlichen Verfahren (Erörterungstermin)
  • Abwägung der Einwände und Stellungnahmen
  • Bürgerinformation

 

Ausgewählte Referenzprojekte

Wir stellen Ihnen eine Auswahl unserer aktuellen Referenzprojekte vor. [mehr..]

 

 

 

zurück

Seitenanfang