Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Um der Europäischen Artenschutzgesetzgebung Rechnung zu tragen führen die Naturschutzbehörden bei Eingriffsvorhaben eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG durch.

Der Vorhabensträger oder Bauherr legt hierzu in der Regel einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vor.

 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Abstimmung des Untersuchungsumfangs mit den Behörden
  • Durchführung und Koordination der notwendigen floristischen und faunistischen Gutachten, Abschätzung der potentiell vorkommenden Arten
  • Bewertung der Eingriffe, Vorschläge für Vermeidungsmaßnahmen
  • Abschichtung der relevanten Arten, Abstimmung mit den Behörden
  • Einfache Prüfung der Arten mit günstigem Erhaltungszustand
  • Art-für-Art-Prüfung in den Prüfbogen gemäß der Vorlage des Artenschutz-Leitfadens für Arten mit unzureichendem und schlechtem Erhaltungszustand und Anhang IV-Arten
  • Planung und Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) wenn signifikante Störungen und Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind
  • Prüfung von Ausnahmetatbeständen
  • Verfahrensbegleitung und -beratung

 

Rechtliche Grundlagen und Zeitbedarf:

Die artenschutzrechtlichen Prüfung basiert auf den Schutzbestimmungen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten, die in zwei europäischen Richtlinien, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie sowie im nationalen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) verankert sind. [mehr..]

 

 

Ausgewählte Referenzprojekte

Wir stellen Ihnen eine Auswahl unserer aktuellen Referenzprojekte vor. [mehr..]

 

 

 

zurück

Seitenanfang

weiter