Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Um der Europäischen Artenschutzgesetzgebung Rechnung zu tragen führen die Naturschutzbehörden bei Eingriffsvorhaben eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG durch.
Der Vorhabensträger oder Bauherr legt hierzu in der Regel einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vor.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Abstimmung des Untersuchungsumfangs mit den Behörden
- Durchführung und Koordination der notwendigen floristischen und faunistischen Gutachten, Abschätzung der potentiell vorkommenden Arten
- Bewertung der Eingriffe, Vorschläge für Vermeidungsmaßnahmen
- Abschichtung der relevanten Arten, Abstimmung mit den Behörden
- Einfache Prüfung der Arten mit günstigem Erhaltungszustand
- Art-für-Art-Prüfung in den Prüfbogen gemäß der Vorlage des Artenschutz-Leitfadens für Arten mit unzureichendem und schlechtem Erhaltungszustand und Anhang IV-Arten
- Planung und Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) wenn signifikante Störungen und Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind
- Prüfung von Ausnahmetatbeständen
- Verfahrensbegleitung und -beratung
Rechtliche Grundlagen und Zeitbedarf:
Die artenschutzrechtlichen Prüfung basiert auf den Schutzbestimmungen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten, die in zwei europäischen Richtlinien, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie sowie im nationalen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) verankert sind. [mehr..]
Ausgewählte Referenzprojekte
Wir stellen Ihnen eine Auswahl unserer aktuellen Referenzprojekte vor. [mehr..]